Brandschutzhelfer*innen-Ausbildung

Gut zu wissen

Gemäß den Vorgaben der DGUV und dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer*innen auszubilden.
Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer*innen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Hier ist ein Anteil von 5% der Beschäftigten bei z B. Büronutzung in der Regel ausreichend.
Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung und der Anzahl der während des Betriebs anwesenden Personen ist eine höhere Ausbildungsquote sinnvoll. Zur Auffrischung
und Vertiefung der Kenntnisse empfiehlt es sich die Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre oder nach Änderungen in der Brandschutzordnung zu wiederholen.

Unser Kursangebot:
Ausbildung zum Brandschutzhelfer mit folgenden Inhalten:
• Grundzüge des Brandschutzes
• betriebliche Brandschutzorganisation
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
• Gefahren durch Brände
• Verhalten im Brandfall
• Praxis im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
• Evakuierungshelfer/in

Kursdauer: 4 Stunden
Kursgebühr pro Teilnehmenden: 70 €
Kursort: DRK-Haus, Kolpingstr.11, 59872 Meschede
Inhouse-Schulungen führen wir für 10 bis 12 Personen auf Anfrage gerne durch.
Diese Ausbildung zum Brandschutzhelfer entspricht der DGUV Information 205-023 und ASR A2.2.

DRK-Kita in Brandenburg

Der Grundlehrgang für Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden sollen.

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