Gut zu wissen
Gemäß den Vorgaben der DGUV und dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer*innen auszubilden.
Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer*innen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Hier ist ein Anteil von 5% der Beschäftigten bei z B. Büronutzung in der Regel ausreichend.
Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung und der Anzahl der während des Betriebs anwesenden Personen ist eine höhere Ausbildungsquote sinnvoll. Zur Auffrischung
und Vertiefung der Kenntnisse empfiehlt es sich die Ausbildung alle 3 bis 5 Jahre oder nach Änderungen in der Brandschutzordnung zu wiederholen.